Boutique Hotel
Saalbach Hinterglemm

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Saalbach Hinterglemm

Preis- und
Buchungs­details

Alles auf einen Blick

  • Check in/Anreise ab 14:00 Uhr,
  • Check out/Abreise bis 11:00 Uhr.
  • Bei Anreise nach 21.00 Uhr bitten wir Sie, uns dies vorher mitzuteilen, unsere Rezeption ist bis 21 Uhr besetzt.


Akzeptierte Kreditkarten: Visa-, Mastercard, American Express sowie EC-Karten/Maestro

Hunde auf Anfrage zum Preis von 30,00 pro Tier & Nacht. Im WIESERGUT Badhaus und Restaurant sind Hunde nicht gestattet.

Kinderfestpreise pro Kind und Nacht inkl. Frühstück in der Suite der Eltern:

  • 0-4 Jahre kostenlos,
  • 5–12 Jahre € 80,00
  • ab 13 Jahre € 140,00

Keine Kinderermäßigung bei Übernachtung in der eigenen Suite. Für Familien bietet sich unsere FamilienSuite an, zwei miteinander verbundene GutshofSuiten „Ursprung“, wir beraten Sie gern.

Bei einer Buchung/Reservierung gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen des Fachverbandes der Beherbergungsbetriebe vom 23.9.1981 als vereinbart. Gerichtsstand: Zell am See.

Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird bei Buchung innerhalb von 10 Tagen fällig. Für Spezialraten können abweichende Bedingungen gelten, bitte beachten Sie hierzu die Angaben auf Ihrem Angebot/Ihrer Reservierungsbestätigung.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund Ihren Aufenthalt im WIESERGUT nicht in Anspruch nehmen können, versuchen wir unser Möglichstes, Ihre Suite/en anderweitig zu vermieten. Sofern wir keinen anderen Mieter finden, gelten die folgenden Stornobedingungen:

Sommer:
Die Stornierung bis 14 Tage vor Anreise ist kostenfrei, 13 bis 7 Tage vor Anreise berechnen wir 70% der Buchungssumme, 6 bis 1 Tag vor Anreise fallen 90% des Preises an Stornogebühren an. Bei Nichtanreise/No-Show wird der komplette Preis in Rechnung gestellt.

Winter:
Die Stornierung bis 60 Tage vor Anreise ist kostenfrei, 59 bis 30 Tage vor Anreise berechnen wir 40% der Buchungssumme, 29 bis 7 Tage vor Anreise berechnen wir 70% der Buchungssumme, 6 bis 1 Tag vor Anreise fallen 90% des Preises an Stornogebühren an. Bei Stornierung am Anreisetag bzw. No-Show wird der komplette Preis in Rechnung gestellt. Bei Buchung von Spezialraten beachten Sie bitte die Angaben auf Ihrem Angebot/Ihrer Reservierungsbestätigung.

Lieber auf Nummer sicher gehen:

Mit einer Reiserücktrittsversicherung werden alle Stornokosten zurück erstattet, so dass Sie das Wiesergut bequem zu einem anderen Zeitpunkt buchen können.

Wählen Sie mit Ihrem Reiseabschluss eine unserer Reiserücktrittsversicherungen der Europäischen Reiseversicherung:

Europäische Reiseversicherung (deutsch)
Europäische Reiseversicherung (englisch)

Standard Information für Pauschalreiseverträge:

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. (Pauschalreisegesetz: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz)

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Wiesergut GmbH & Co.KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Wiesergut GmbH & Co.KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlung und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
  • Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Wiesergut GmbH Co.KG hat eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Wiesergut GmbH Co.KG verweigert werden.

Wir nennen es Glück •